Kategorie: Medien
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Das Netzwerkdurchsuchungsgesetz (NetzDG) ist ein heftiger Angriff auf das Grundgesetz und die darin verankerte Meinungsfreiheit. Hiermit soll der Bock zum Gärtner gemacht werden. Dabei ist dieses Gesetz eigentlich überflüssig. Aber was soll das Ganze?

Verschiebung der juristischen Entscheidungsgewalt

Der Gesetztentwurf zum NetzDG, der bereits verabschiedet ist, sieht drastische Strafen für Betreiber sozialer Plattformen ud Netzwerke wie Facebook, Twitter und Co. vor, wenn sie "offensichtlich rechtswidrige Inhalte" nicht innerhalb von 24 Stunden löschen. Was als offensichtlich rechtswidrig eingestuft werden muss, ist nicht weiter erläutert. Da man allerdings innerhalb von 24 Stunden kaum einen Richter dazu bewegen kann zu entscheiden, ob ein Inhalt rechtswidrig ist oder nicht, und drastische Strafen drohen, ist es dem Betreiber der Plattform oder des Netzwerkes überlassen, diese Entscheidung zu treffen. Da werden wohl kaum Juristen ständig alle Inhalte der Plattform oder des Netzwerkes überwachen. Algorithmen und einfache Angestellte haben darüber zu entscheiden und im Zweifelsfall werden die Inhalte lieber gelöscht, sicher ist sicher.

Überflüssig?

Dabei gibt es bereits genügend Gesetze, um vor Fake-News und rechtswidrigen Inhalten zu schützen. Man kann wegen Beleidigung, übler Nachrede oder Verleumdung vor Gericht ziehen, volksverhetzende, Gewalt verherrlichende oder den Holocaust leugnende Inhalte sind sowieso verboten und gegebenenfalls kann man auch gegen Fake-News vorgehen, wenn sie als Propaganda verfassungswidriger Organisationen (§86 StGB) eingestuft werden.

Allerdings kann es für einen Einzelnen schwierig sein, aufgrund der Vielzahl von Plattformen, Netzwerken und darauf verbreiteten Nachrichten überhaupt mit zu bekommen, dass man zum Beispiel verleumdet wird. Ist der Ruf erst runiniert, ist es schwer, das wieder ins Lot zu bringen. Selbst wenn man vor Gericht Recht bekommt, es bleibt immer etwas hängen. Um den Ruf zu runinieren reichen aber bereits die 24 Stunden, die dieser Inhalt im Netz steht. Dagegen hilft dieses Gesetz also nicht wirklich.

Zumal: In Deutschland gibt es keinen Zwang zur Wahrheit.

Wen schützt dieses Gesetz?

Es ist kaum davon auszugehen, dass Lieschen Müller oder Otto Normalo von diesem Gesetz profitieren, zu viel Aufwand. Selbst Fachleute, deren Meinung nicht Mainstream aber begründet ist, werden damit nicht davor geschützt, als Aluhut-Träger und Verschwörungstheoretiker diffamiert zu werden. Es dürfte vielmehr so sein, dass die Politik das Framing (siehe Vortrag von Daniele Ganser) vorgibt und alles, was diesem Framing nicht entspricht, wird aussortiert, sicher ist sicher, man weiß ja nie. Was die Regierung sagt, ist ja quasi schon Gesetz. Diskussion und Diskurs, man sieht es am Handling der Corona-Krise, sind nicht mehr erwünscht. Demokratie ade.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieses Gesetz irgend etwas gegen die Art von Fake-News hilft, die Dirk Pohlmann in diesem Vortrag erläutert. Für den einzelnen Bürger ist das aber meines Erachtens die größere Gefahr als rechtswidrige Inhalte. Die erkennt ein Durchschnittsbürger doch schon 10 Meilen gegen den Wind, auch wenn die Politik uns das nicht zutraut. Immerhin müssen die Inhalte von einer verfassungsfeindlichen Organisation stammen, um als Propaganda eingestuft werden zu können und rechtswidrig zu sein. Die Fake-News, die hier gestreut werden, werden zwar oft von organisierten Gruppen eingestellt, doch man müsste eben nachweisen, dass diese Gruppen zu einer Organisation gehören, die verfasungsfeindlich ist, und dass es schwierig bis unmöglich ist, eine Organisation als verfassungsfeindlich einzustufen, sieht man an dem Dilemma zum Verbot der NPD.

Nutzungsbedingungen

Auch die Nutzungsbedingungen der Plattformen und Netzwerke geben bereits genügend her, um unliebsame Inhalte zu löschen. Das ist bereits jetzt der Fall. Auf YouTube zum Beispiel verschwinden bereits jetzt Videos. Derjenige, der das Video eingestellt hat, kriegt nur eine lapidare Meldung, dass der Inhalt nicht den Nutzungsbedingungen entspricht. Aber selbst auf Nachfrage erfährt man nicht, welcher Teil des Videos welchen Nutzungsbedingungen zuwider läuft.

Das NetzDG leistet meines Erachtens der Zensur auf dieser Schiene weiter Vorschub.